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Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe (Lieferzeit ca. 3-4 Wochen) oder Personalausweise (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen) beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau.

Tel.: 08431/6719-10/20