Unsere Verwaltungsgemeinschaft ist am Freitag, den 04.10.2024 (Brückentag) geschlossen!
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Liebe Jugendlichen!
Der Ausbildungskompass 2025 ist da und kann ab sofort bei der Verwaltungsgemeinschaft abgeholt werden!
Darin wird unter anderem beschrieben, wie sich Wölfe bei Begegnungen mit Menschen verhalten und wie man reagieren soll, wenn man einem Wolf begegnet.
Diesen Flyer finden sie auf der Homepage des Landesamtes unter folgendem Link: www.lfu.bayern.de/
Sollten sie Fragen zum Thema Wolf haben, können sie sich auch per E-Mail an (wolf@neuburg-schrobenhausen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt davon unberührt.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe (Lieferzeit ca. 3-4 Wochen) oder Personalausweise (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen) beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau.
Tel.: 08431/6719-10/20
Mit der landesweiten Einführung der Bayern-App ist es jetzt einfach wie nie, für alle Verwaltungsleistungen die notwendigen Infos und Ansprechpartner zu finden. Auch die sichere Kommunikation mit Ihrer Behörde muss nun nicht mehr per Post oder Fax erfolgen. Lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen und laden Sie sich dafür die Bayern-App noch heute im App Store oder bei Google Play runter.
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Für die sichere Kommunikation mit der jeweiligen Behörde, etwa um Anträge hochzuladen, benötigen Sie eine Bayern-ID.
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